Begleiteter Umgang
Zum 01.07.1998 ist das neue Kindschaftsrechtsreformgesetz in Kraft getreten, in dem vor allem das Sorge- und Umgangsrecht und das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Bezug auf Beratung in Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts festgelegt wurde. Die Kinderschutzarbeit wird daher zukünftig durch diese Neuregelung im Bereich des begleiteten Umgangsrechts betroffen sein.
Durch das Inkrafttreten der Reform haben nun Kinder und Eltern gleichermaßen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, dem entsprochen werden muss.
In der Arbeit mit Trennungs- und Scheidungsfamilien geht es vor allem darum, den Eltern bewusst zu machen, dass ihr Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat und dass sie aufgrund ihrer fortbestehenden Elternverantwortung die Ausübung dieses Rechtes nicht vereiteln dürfen, sondern nach Kräften fördern müssen.
Der DKSB arbeitet sehr eng mit den Jugendämtern und Amtgerichten aus Langenfeld, Monheim und Leichlingen zusammen, die Familien zu uns verweisen, damit das Recht des Kindes eingelöst werden kann. Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen Kind und Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Dieses Ziel wird versucht in Form von Beratungsgesprächen vor, während und nach den Kontakten mit beiden Elternteilen zu erreichen. Darüber hinaus stellt die Umgangsbegleitung auch einen geschützten Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen würden (z.B. bei Verdacht auf Misshandlung oder Entführungsgefahr).
Durch dieses Angebot soll den Kindern Schutz und Hilfe angeboten werden.
Im einzelnen bedeutet das:
- der Verarbeitung erlittener seelischer Verletzung
- dem Abbau von Verlustängsten
- Schuldgefühlen in Bezug auf Trennung der Eltern
Die Eltern sollen dabei unterstützt werden
- zwischen Eltern- und Paarebene zu trennen
- eie achtungsvolle Haltung füreinander zu entwickeln
- Fragen, Ängste und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder im Zusammenhang mit der Trennung und den Besuchskontakten wahrzunehmen, zu verstehen und angemessen zu reagieren.
Das langfristige Ziel ist es, die Eltern zu befähigen, nach einigen Wochen bzw. Monaten die Umgangsregelung auch ohne die Hilfe des DKSB zu meistern.